Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Zusatzbeitrag

Wer muss einen Zusatzbeitrag zur Krankenkasse zahlen?

Aufgrund der Gesundheitsreform wird den Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond die Beträge zugeteilt. Sie erhalten nicht mehr die Beiträge von ihren Versicherungen direkt, so dass sie nicht sofort von den Beitragseinnahmen profitieren können.

Darüber hinaus ist es den Krankenkassen aufgrund der Gesundheitsreform nicht mehr möglich ihre Beiträge selbst zu bestimmen, sondern ihnen ist ein gesetzlicher Beitragssatz vorgeschrieben.

Seit Juli 2005 ist ein Zusatzbeitrag zum Zahnersatz von allen Versicherten an die Krankenkassen zu zahlen, ohne dass der Arbeitgeber einen Anteil dazu geben muss. Dieser beträgt 0,9% vom Bruttoarbeitsentgelt. Außerdem müssen alle kinderlosen Versicherten 0,23% ab dem 23. Lebensjahr zur Pflegeversicherung dazu zahlen.

Den Krankenkassen ist es ferner freigestellt gegenüber ihren Versicherten Zusatzbeiträge zu verlangen, deren Höhe sie selbst bestimmen können.

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