Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Wirtschaftlichkeitsgebot

Was darf von meiner Krankenkasse übernommen werden?

Die von der Krankenkasse zu übernehmenden Leistungen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Danach dürfen nur die Leistungen übernommen oder bezuschusst werden, die aus medizinischer Sicht notwendig und zweckmäßig sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungen, die nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen dürfen von den Krankenkassen nicht übernommen oder bezuschusst werden.

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