Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Wahlrecht

Darf ich mir meine Krankenkasse aussuchen?

Jedem gesetzlich, freiwillig oder privat Versicherten steht es frei, bei welcher Versicherung er Mitglied sein möchte.

Lediglich bei gesetzlich und freiwillig Versicherten besteht die Beschränkung der Auswahl darin, dass die Krankenkasse bei ihrem Wohn- oder Arbeitsort geöffnet ist. Hat sich der gesetzlich Versicherte für eine Krankenkasse entschieden, darf die Krankenkasse den Versicherten nicht ablehnen. Ein Versicherter ist 18 Monate an eine Mitgliedschaft gebunden. Nur im Fall einer Beitragserhöhung kann das Mitglied von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

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