Vorsorgebezüge
Was sind Vorsorgebezüge?
Gem. § 19 Einkommenssteuergesetz (EStG) zählen zu den Vorsorgebezüge u.a. die Witwenrente, das Waisengeld, das Ruhegeld, der Unterhaltsbeitrag und gleichartige Bezüge. Vorsorgebezüge gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Bei der Beitragsberechnung ziehen die gesetzlichen Krankenkassen die Versorgungsbezüge heran, sind jedoch kein Arbeitsentgelt in Sinne des Sozialgesetzbuches.