Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
navigate_before Zurück

Soziotherapie

Was ist eine Soziotherapie?

Gem. § 37a SGB V haben Versicherte, die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, einen Anspruch auf Soziotherapie, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist.

Die Soziotherapie umfasst im Rahmen die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der fachärztlich verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Der Anspruch besteht für höchstens 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall

Der Gemeinsame Bundesauschuss bestimmt in Richtlinien über die Art und den Umfang der Versorgung.

Suche in Lexikon