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Praxisgebühr

Wer muss Praxisgebühr zahlen?

Hat der Versicherte das 18. Lebensjahr vollendet, ist er gem. §§ 28, 61 SGB V verpflichtet eine Praxisgebühr zu bezahlen.

Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,- €, die immer dann zu bezahlen ist, wenn der Versicherte innerhalb eines Kalenderquartals eine ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt. Die Zuzahlung fällt einmal pro Kalenderquartal bei dem ersten Arztbesuch an. Konsultiert der Versicherte ohne eine Überweisung einen Facharzt, muss er weitere 10,- € Gebühr entrichten.

Von der Praxisgebühr befreit sind Selbstzahler und Privatversicherte. Ebenso fällt keine Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen an. Außerdem ist u.a. keine Praxisgebühr zu entrichten für eine einmal im Jahr vorgenommene Zahnsteinentfernung.

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