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Pflegestufe I

Wann wird die Pflegestufe I erteilt?

Welche Pflegestufe vorliegt, wird im Auftrag der Pflegekassen durch ein Gutachten, welches der MDK erstellt, festgestellt. Je nach begutachteter Pflegestufe, stehen dem Pflegebedürftigen Leistungen zu.

Die Pflegestufe I kategorisiert die erhebliche Pflegebedürftigkeit. Erhebliche Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass ein durchschnittlicher Hilfsbedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag anfällt, wobei die Grundpflege mehr als 45 Minuten täglich bedürfen muss.

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