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Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Was sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos des Eintritts des Pflegefalls. Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört zu der Sozialversicherung. Monatlich werden die Beiträge zur Pflegeversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt des Pflichtversicherten abgezogen.

Im Fall der Pflegebedürftigkeit wird die Pflegestufe festgestellt, um den Leistungsanspruch und –umfang zu ermitteln. Je nach Einstufung hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf verschiedene Leistungen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind gesetzlich in Kapitel 4 des Elften Buches des Sozialgesetzes (SGB XI) normiert. § 28 SGB XI gibt eine abschließende Übersicht über die Pflichtleistungen der Pflegeversicherung, die in den ihm folgenden Paragraphen näher definiert sind. So hat der Pflegebedürftige z.B. einen Anspruch auf:

  • Pflegesachleistung (§ 36)
  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37)
  • Kombileistung ( § 38)
  • häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39)
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (§ 40)
  • Tagespflege und Nachtpflege (§ 41)
  • Kurzzeitpflege (§ 42)
  • Vollstationäre Pflege (§ 43)
  • Pflegekurse für Angehörige (§ 45)

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