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Kurzfristige Beschäftigung

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Die kurzfristige Beschäftigung gehört zu der Obergruppe der geringfügigen Beschäftigung, zu der auch die geringfügig entlohnte Beschäftigung gehört.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt in der Regel dann vor, wenn die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage begrenzt ist.

Ist eine kurzfristige Beschäftigung gegeben, müssen keine Sozialabgaben geleistet werden. Weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber. Allerdings ist ein Pauschalsteuersatz an das Finanzamt abzuführen in Höhe von 25 %.

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