Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Krankengeld

Wann zahlt eine Krankenkasse Krankengeld?

Krankengeld sichert das Einkommen des Arbeitnehmers, wenn dieser in Folge von Krankheit nicht in der Lage ist seine Arbeit auszuüben. Abzugrenzen ist das Krankengeld von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.

Die Krankengeldzahlung tritt in Kraft, sobald die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, also nach Ablauf von sechs Wochen, beendet ist.

Der Anspruch auf Krankengeld ist in § 47 SGB V normiert. Die Höhe des Krankengeldes hängt von der Höhe des Arbeitsentgeltes des Versicherten ab und beträgt 70 % des erzielten regelmäßigen Einkommens höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen gezahlt.

Von dem Krankengeld sind Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzuführen, von denen die Krankenkasse die Hälfte übernimmt. Die aufgrund der Abzüge entstehenden Einkommenslücken kann der Versicherte mit einer Zusatzversicherung (Krankentagegeldversicherung) ausgleichen.

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