Körperschaft des öffentlichen Rechts
Was ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheiden sich von Körperschaften des privaten Rechts, zu denen Aktiengesellschaften, Vereine und GmbH zählen.
Die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Teil der öffentlich-rechtlichen Gewalt, verwalten sich selbst und sind bei ihrer Selbstverwaltung den Grenzen des öffentlichen Rechts unterstellt.
Ermächtigt durch Satzungen können Körperschaften des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Selbstverwaltungstätigkeit Gesetze im materiellen Sinn erlassen, die aber mit dem Grundrecht vereinbar sein müssen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind rechtsfähig und nehmen die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, wobei sie der staatlichen Aufsicht unterliegen.