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Häusliche Krankenpflege

Wann leisten die Krankenkassen für häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege ist in § 37 SGB V gesetzlich normiert und ist eine Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Der gesetzlich Versicherte erhält eine häusliche Krankenpflege, wenn dadurch eine stationäre Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden wird, eine Krankenhausbehandlung zwar notwendig ist, aber nicht durchgeführt werden kann oder wenn die häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.

Die häusliche Krankenpflege bedarf der ärztlichen Verordnung und muss von den Krankenkassen genehmigt werden. Der gesetzlich versicherte Patient muss eine Zuzahlungen von 10,- € pro ärztlicher Verordnung leisten. Ist eine häusliche Krankenpflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung ärztlich verordnet, fallen nach dem RVG keine Zuzahlungen an.

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