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Gewinneinkunftsarten

Was gehört zu den Gewinneinkunftsarten?

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen den Gewinneinkunfts- und den Überschusseinkunftsarten.

Zu den Gewinneinkunftsarten gehören nach dem EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Diese Einkünfte sind nicht nur steuerrechtlich sondern auch sozialrechtlich von Bedeutung,

Der Gewinn aus diesen Einkünften wird als Gesamteinkommen bewertet. Der Gewinn ergibt sich, in dem das Betriebsvermögen vergleicht, d.h. durch Gegenüberstellung des Betriebsvermögens am Ende des laufenden und am Ende des vorangegangenen Jahres. Der Gewinn ergibt sich dann aus der Differenz von Ertrag abzüglich Aufwand.

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