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Feststellungsverfahren für die Pflegebedürftigkeit

Wie läuft das Feststellungsverfahren für die Pflegebedürftigkeit?

Das Feststellungsverfahren für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in zwei Schritten.

Zunächst muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Das Antragsformular kann auch telefonisch angefordert werden.

Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei der Begutachtung wird eine Untersuchung vorgenommen, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gegeben ist und welche Pflegestufe vorliegt. Die Begutachtung wird auf die „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ gestützt, die sowohl für den MDK als auch für die Pflegekassen verbindlich ist.

In einem Gutachten stellt der MDK dann fest, welche Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens gegeben sind. Danach werden Art, Umfang und voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit ermittelt. In dem Gutachten des MDK werden auch Feststellungen darüber getroffen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind.

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