Einmalzahlungen
Was versteht eine Krankenkasse unter einer Einmalzahlungen?
Zu den Einmalzahlungen gehören u.a. das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Entlassungsentschädigungen und Sonderzahlungen.
Einmalzahlungen fallen juristisch unter den Begriff der Gratifikationen, bei denen es sich um eine einmalige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer handelt, die sich nicht kontinuierlich wiederholen muss. Zumeist werden die Einmalzahlungen unter Vorbehalt geleistet, um aufgrund einer wiederholenden Zahlung keinen Rechtsanspruch herleiten zu können.
Ein Anspruch auf eine Einmalzahlung besteht, wenn dieser im Tarifvertrag zugesprochen wird. Ein Anspruch kann sich aber auch aus dem Grundgesetz, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, ergeben.
Sofern die Beitragsbemessungsgrenze durch die Einmalzahlung nicht überschritten wird, sind sie in der Sozialversicherung beitragspflichtig.