Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Was sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden nach deutschem Steuerrecht zu den Überschusseinkünften gezählt.
Gem. § 19 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit u.a. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Außerdem gehören u.a. auch Weihnachtsgeld- und Urlaubsgeldzahlungen und der privatgenutzte Dienstwagen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Um das Gesamteinkommen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn zu ermitteln, wird gem. § 9a EStG ein Werbekostenpauschalbetrag in Höhe von 920,- € (bei Versorgungsbezügen 102,- € vgl. § 9a Satz 1 Nr. 1b) EStG) abgezogen. Waren die Werbungskosten Höher als der Pauschalwert, so muss dies nachgewiesen werden, damit die tatsächlich angefallenen Werbungskosten Berücksichtigung finden.