Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Ein-Euro-Job

Was ist ein Ein-Euro-Job?

Umgangssprachlich wird von 1-Euro-Jobs gesprochen. Tatsächlich handelt es sich bei den 1-Euro-Jobs um Entschädigungszahlungen für den Mehraufwand bei der Ausübung einer Arbeitsgelegenheit, vgl. § 16d SGB II.

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II (Harzt IV) beziehen, sollen sich durch diese Gelegenheit etwas dazu verdienen können. Ziel soll es sein, dass die sogenannte Arbeitsgelegenheit, die der Arbeitslose verrichtet, in ein festes Arbeitsverhältnis führt, damit wieder ein aktives Arbeitsleben stattfindet.

Der Mehraufwand wird mit ca. 1-2 € entschädigt. Er wird zusätzlich zum ALG II ohne Abzüge von den gewährten Leistungen ausgezahlt. Die Entschädigungszahlung ist steuerfrei. Die Sozialversicherungen werden vom Arbeitsamt weiter bezahlt und die Unfallversicherung besteht über den Arbeitgeber.

Um zu vermeiden, dass reguläre Arbeitsplätze mit 1-Euro-Jobs besetzt werden, da diese für den Arbeitgeber kostengünstig sind, muss die zu verrichtende Arbeit des 1-Euro-Jobs im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und arbeitspolitisch zweckmäßig sein. Das öffentliche Interesse ist dann zu bejahen, wenn die Arbeit gemeinnützig ist, wie z.B. bei der Parkpflege, Nachbarschaftshilfe, Altenpflege, Jugendhilfe.

Die Arbeitsämter bieten die offenen 1-Euro-Jobs an. Eine Ablehnung kann zur Kürzung der Bezüge führen.

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