Check-up
Was versteht eine Krankenkasse unter einem Check-up?
Jeder gesetzlich Versicherte hat ab dem Alter von 35 in einem 2-Jahres-Rhythmus einen Anspruch auf einen Check-up, der auch „Gesundheits-Check-Up -35+“ genannt wird.
Der Check-up soll zur Früherkennung von Krankheiten beitragen, die ab diesem Alter statistisch am häufigsten auftreten und den allgemeinen Fitness- und Gesundheitszustand überprüfen. Mit dem Check-up sollen vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Zuckererkrankung (Diabetes melitus) erkannt werden.
Die Kosten für das ärztliche Gespräch (Anamnese), die Blutdruckmessung, die Ganzkörperuntersuchung, sowie den Urin- und Bluttest tragen im Rahmen des Check-ups die Krankenkassen. Eine Praxisgebühr (vgl. dort) fällt dabei auch nicht an. Ergibt der Check-up Befunde, die eine weitere Abklärung erfordern, so sind die weiteren Behandlungen praxisgebührenpflichtig.