Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Check-up

Was versteht eine Krankenkasse unter einem Check-up?

Jeder gesetzlich Versicherte hat ab dem Alter von 35 in einem 2-Jahres-Rhythmus einen Anspruch auf einen  Check-up, der auch „Gesundheits-Check-Up -35+“ genannt wird.

Der Check-up soll zur Früherkennung von Krankheiten beitragen, die ab diesem Alter statistisch am häufigsten auftreten und den allgemeinen Fitness- und Gesundheitszustand überprüfen. Mit dem Check-up  sollen vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Zuckererkrankung (Diabetes melitus) erkannt werden.

Die Kosten für das ärztliche Gespräch (Anamnese), die Blutdruckmessung, die Ganzkörperuntersuchung, sowie den Urin- und Bluttest tragen im Rahmen des Check-ups die Krankenkassen. Eine Praxisgebühr (vgl. dort) fällt dabei auch nicht an. Ergibt der Check-up Befunde, die eine weitere Abklärung erfordern, so sind die weiteren Behandlungen praxisgebührenpflichtig.

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