Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Bezugsgröße

Was ist die Bezugsgröße?

Die Bezugsgröße stellt einen Wert dar, auf den sich wichtige Grenzwerte der Sozialversicherung beziehen, wie z.B. die Beitragsbemessungsgrenze. Siehe auch http://www.infoportal-rente.de/lexikon/b/bezugsgrose/

Gem. § 18 SGB IV ist die Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.

Die Bezugsgröße ändert sich jährlich.

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