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Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner

Wie hoch ist der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner?

Nur Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder Rentner, die in einer privaten Krankenversicherung, versichert sind, erhalten einen Beitragszuschuss, wenn sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Beitragszuschusses ist in § 106 SGB VI geregelt. Danach entspricht bei Rentnern, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, der Beitragszuschuss 50% des allgemeinen Beitragssatzes ihrer Krankenkasse. Der Beitragszuschuss wird auf die gesetzliche Rente bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze gerechnet. Krankenversicherungsbeiträge sind für sämtliche Einkünfte bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu bezahlen.

Versicherungspflichtige Rentenbezieher in der KvdR (Krankenversicherung der Rentner) erhalten auf Antrag einen Beitragszuschuss in Höhe von 50% des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkasse, bei der sie Pflichtmitglied sind. Der Beitragszuschuss bezieht sich nur auf die gesetzliche Rente.

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