Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Beitragsnachweis

Was gibt der Beitragsnachweis an?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer abzuführen. Die Sozialversicherungen werden nach Beitragsgruppen für jeden Arbeitnehmer gesondert berechnet.

Über die abgeführten und abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber in jedem Abrechnungszeitraum einen Beitragsnachweis führen.

Der Beitragsnachweis stellt demnach die Mitteilung über die Höhe und die Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge dar. Er wird ausschließlich elektronisch weitergeleitet. Sind mehrere Arbeitnehmer bei derselben Krankenkasse versichert, so werden die Arbeitnehmer auf dem Beitragsnachweis nicht gesondert aufgeführt, sondern kumulativ.

Für Mini-Jobs ist ein gesonderter Beitragsnachweis vom Arbeitgeber zu nutzen. Er kann auf einem Beitragsnachweis alle Mini-Jobber zusammenfassen. Der Beitragsnachweis ist der Knappschaft Bahn See, bzw. der Minijob-Zentrale, fristgerecht vorzulegen.

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