Außergewöhnliche Belastung
Wann tritt eine Außergewöhnliche Belastungen ein?
„Außergewöhnliche Belastungen“ ist ein Begriff des Steuerrechts.
Entstehen einem Steuerpflichtigen unvermeidbar größere Aufwendungen, als Steuerpflichtigen der gleichen Einkommensgruppe, mit gleichen Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand, so berücksichtigt der Gesetzgeber diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen als Steuerminderung, um unzumutbare Härten zu vermeiden.
Der Steuerpflichtige kann auf Antrag eine Steuererleichterung beantragen, wenn die außergewöhnlichen Belastungen die zumutbaren Belastungen übersteigen.
Auch Krankheitskosten können außergewöhnliche Belastungen darstellen, wenn sie zwangsläufig entstanden sind. Zwangsläufigkeit der Belastung liegt dann vor, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen für die Belastungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen