Arztregister für Vertragsärzte
Was ist das Arztregister für Vertragsärzte?
In dem Arztregister, welches bei den Krankenkassen geführt wird, sind alle zugelassenen Kassenärzte verzeichnet.
Nach § 95 SGB V kann jeder zugelassene und ermächtigte Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Die Zulassung zum Arztregister folgt den in § 95a SGB V genannten Voraussetzungen. Nur ein approbierter Arzt mit nachzuweisendem Abschluss darf in das Register aufgenommen werden.