Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Ärztliches Hilfspersonal

Was versteht man unter ärztlichen Hilfspersonal?

Als ärztliche Hilfspersonen werden im weitesten Sinn die nichtärztlichen Berufsgruppen bezeichnet, die nach Anweisung des Arztes tätig werden und ihre Leistungen erbringen, wie z.B. Masseure und Therapeuten.

Mittlerweile erbringen auch nichtärztliche Gesundheitsfachberufe arztnahe Leistungen, um drohende Versorgungslücken kurzfristig zu schließen.

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