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Arbeitsunfähigkeit

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder auch einer nötigen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht mehr die Fähigkeit besteht, dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis nach zu kommen.

Arbeitsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn die Fortsetzung der Ausführung der Tätigkeit den Gesundheitszustand verschlechtern würde.

Gem. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Anzeige- und Meldepflicht. Danach sind Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinem Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit spätestens am 4. Kalendertag vorzulegen, wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert, sofern der Arbeitgeber nicht eine frühere Vorlage der Bescheinigung verlangt.

Die Anzeige- und Meldepflicht des Arbeitnehmers besteht ebenso gegenüber der Krankenkasse.

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