Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
navigate_before Zurück

Arbeitsförderung

Was ist Arbeitsförderung?

Die Arbeitsförderung soll gem. § 1 SGB III zum Einen dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und zum Anderen den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.

Durch die Arbeitsförderung soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden, um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und die Beschäftigungsstruktur anhaltend zu verbessern.

Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen vordergründig die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale Mobilität unterstützen und die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen. Darüber hinaus soll durch die Arbeitsförderung unterwertigen Beschäftigungen entgegenwirkt werden.

Suche in Lexikon