Arbeitgeberzuschuss
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse?
Ist ein Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig, da sein Bruttojahreseinkommen über der Jahresverdienstgrenze liegt, so erhält er gem. § 257 SGB V von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu seiner freiwilligen oder privaten Krankenversicherung.
Nach § 257 Absatz 1 SGB V erhält der Nichtversicherungspflichtige von seinem Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des Betrages, den ein Versicherungspflichtiger als Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen hätte abzüglich 0,9 %.
Befindet sich der Arbeitnehmer zeitgleich in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, so teilen sich die Arbeitgeber den Zuschuss in dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte.