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Anzeigepflicht bei Wechsel in die PKV

Welche Anzeigepflichten bei Wechsel in die PKV gibt es?

Nicht jeder kann in die private Krankenkasse wechseln. Nur wenn keine Versicherungspflicht besteht, kann in eine private Krankenkasse gewechselt werden.

Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, wenn das jährliche Bruttoeinkommen regelmäßig über der staatlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze liegt. Auch für Freiberufler (ausgenommen Künstler und Publizisten), Selbständige und Beamte besteht keine Versicherungspflicht. Diese Berufsgruppen sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden.

Ab 2011 gilt, dass das jährliche Bruttoeinkommen im Jahr 2010 über der Versicherungspflichtgrenze (49.950,- €) gelegen haben muss, um nicht pflichtversichert zu sein. Die Versicherungspflichtgrenze für 2011 ist auf 49.500,- € festgesetzt.

Bei Antragstellung zur Versicherung in einer privaten Krankenversicherung ist der Versicherte verpflichtet, vollständig Auskunft über seine bisherigen Erkrankungen und seinen aktuellen Gesundheitszustand zu geben.  Werden Angaben wissentlich verschwiegen, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurück zu treten, den Vertrag innerhalb eines Jahres anzufechten oder eine Beitragserhöhung durchzusetzen. Darüber hinaus kann der Versicherer bezüglich verschwiegener Erkrankungen angefallene Leistungen verweigern.

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