Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Betriebsprüfung

Was ist eine Betriebsprüfung?

Gem. § 28 p SGB IV führen die Träger der Rentenversicherung mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung durch.

Dabei prüfen sie bei dem Arbeitgeber, ob er seiner Meldepflicht gem. § 28 a SGB IV nachkommt und ob die Beitragszahlungen korrekt sind. Außerdem werden auch die Lohnunterlagen der Beschäftigen untersucht, für die keine Beiträge gezahlt wurden.

Gem. § 28 p Absatz 5 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet während der Betriebsprüfung aktiv angemessene Hilfe zu leisten.

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