Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Zugelassene Krankenhäuser

Was sind zugelassene Krankenhäuser im Sinne der Krankenkassen?

Die Krankenkassen sind gesetzlich daran gebunden, nur die Leistungen von zugelassenen Krankenhäusern zu übernehmen. Gem. § 108 SGB V sind zugelassene Krankenhäuser im Sinne des Gesetzes:

  • Krankenhäuser, die nach dem jeweiligen Landesrecht als Hochschulklinik anerkannt sind
  • Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, so genannte Plankrankenhäuser
  • Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben.

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