Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Wehr- und Zivildienstleistende

Wer zahlt die Krankenkassenbeiträge für Wehr- und Zivildienstleistende?

Wehr- und Zivildienstleistende sind sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Bund an die Krankenversicherung gezahlt, in der der Wehr- oder Zivildienstleistende vor Antritt des Dienstverhältnisses versichert war. Dabei ist es irrelevant, ob sich dabei um eine private oder eine gesetzliche Krankenkasse handelt.

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