Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Überschusseinkunftsarten

Welche Einkünfte gehören zu den Überschusseinkunftsarten?

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen den Gewinneinkunfts- und den Überschusseinkunftsarten.

Die Unterscheidung zwischen diesen Einkunftsarten ist insbesondere für die Ermittlung des Gesamteinkommens in der Sozialversicherung von Bedeutung.

Überschusseinkunftsart wird als Überbegriff für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen Einkünfte im Sinne des EStG benutzt. Das Gesamteinkommen wird bei diesen Einkunftsarten ermittelt, indem von den Einnahmen die Werbungskosten abgezogen werden.

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