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Sozialgerichtsbarkeit

Was ist die Sozialgerichtsbarkeit?

In sozialrechtlichen Angelegenheiten wird der Rechtsweg über die Sozialgerichte beschritten. Der Instanzenzug beginnt in der Regel bei dem zuständigen Sozialgericht (SG). Berufungs- und Beschwerdeinstanz sind die Landessozialgerichte (LSG). Rechtsmittel gegen Landessozialgerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich zum Bundessozialgericht (BSG) als Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz.

 

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