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Sozialgeheimnis

Was ist das Sozialgeheimnis?

Das Sozialgeheimnis ist eine datenschutzrechtliche Bestimmung und gesetzlich verankert. Es besagt, dass z.B. die Krankenkassen personenbezogene Daten des Versicherten nicht unbefugt offenbaren dürfen. Eine befugte Offenbarung setzt die schriftliche Zustimmung des Versicherten voraus.

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