Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Sonderkündigungsrecht

Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der gesetzlichen Krankenkasse?

Die generelle Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, sofern das Versicherungsverhältnis 18 Monate bestand.

Bei Beitragserhöhungen durch die Krankenkasse, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls zwei Monaten zum Monatsende, allerdings können auch Versicherte, die noch keine 18 Monate Mitglied sind von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung ist in dem Monat, in dem die Beitragserhöhung stattfindet oder im darauf folgenden Monat gegenüber der Krankenkasse zu erklären.

Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erklärt werden.

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