Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Solidaritätsprinzip

Wie äußert sich das Solidaritätsprinzip bei den gesetzlichen Krankenkassen?

Die Sozialversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Das Solidaritätsprinzip besagt, dass sich der Leistungsanspruch eines jeden Versicherten nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko des Versicherten richtet. Jeder Versicherte steht damit für jeden Versicherten ein.

Im Bezug auf die einzelnen Versicherungen in der Sozialversicherung bemisst sich der von den Versicherten zu zahlende Beitrag also nicht an dem Eintrittsrisiko der Leistungstragung, sondern an den persönlichen Möglichkeiten. Der Beitrag wird von jedem Versicherten in gleicher prozentualer Höhe von dessen Arbeitsentgelt berechnet, so dass der besser verdienende mehr Beitrag zahlt, als der schlechter verdienende, aber jeder Versicherte dieselben Leistungen erstattet bekommt, unabhängig von seiner eingezahlten Beitragssumme.

Somit bilden die Versicherten eine Solidarität (= Gemeinschaft). In der Kranken- und Pflegeversicherung helfen die Gesunden den Kranken und Pflegebedürftigen, in der Rentenversicherung helfen die Jungen den Alten (= Generationsvertrag) und in der Arbeitslosenversicherung helfen die Arbeitnehmer den Arbeitslosen.

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