Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Pflegestufe

Wann wir eine Pflegestufe erteilt?

Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird in der Regel in einem Gutachten ermittelt. Liegt Pflegebedürftigkeit vor, wird die pflegebedürftige Person in eine Pflegestufe eingeordnet, nach der die Defizite bei der selbständigen Bewältigung des Lebensalltags zugrunde gelegt werden.

Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt nach einem Punktsystem. Für bestimmte Verrichtungen des täglichen Lebens werden Punkte vergeben. Je mehr Defizite vorliegen, desto mehr Punkte werden vergeben.

In Deutschland gibt es drei Pflegestufen:

  • Pflegestufe I = erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftigkeit

Je nach Einstufung in eine der Pflegestufen hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse.

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