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Pflegestufe III

Wann wir die Pflegestufe III festgestellt?

Welche Pflegestufe vorliegt, wird im Auftrag der Pflegekassen durch ein Gutachten, welches der MDK erstellt, festgestellt. Je nach begutachteter Pflegestufe, stehen dem Pflegebedürftigen Leistungen zu.

Die Pflegestufe III kategorisiert die schwerste Pflegebedürftigkeit. Schwerste Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass ein durchschnittlicher Hilfsbedarf von mindestens 300 Minuten pro Tag anfällt, wobei die Grundpflege mehr als 240 Minuten täglich bedürfen muss.

Übersteigt der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III nicht nur geringfügig, kann die Pflegekasse zusätzliche Pflegesachleistungen und vollstationäre Pflegeleistungen gewähren, um eine besondere Härte zu vermeiden.

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