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Kieferorthopädische Behandlung

Werden die Kosten einer kieferorthopädische Behandlung von den Krankenkassen übernommen?

Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Verhütung, Behandlung und Erkennung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn die Behandlung notwendig ist und vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.

Beim Erstgeborenen werden 80 % und beim Zweitgeborenen 90 % der Kosten von der Krankenkasse ganz übernommen. Der von dem Versicherten zugezahlte Anteil wird nach erfolgreicher Beendigung der Behandlung von den Kassen erstattet. Damit soll erreicht werden, dass der Versicherte an der Behandlung mitwirkt (z.B. regelmäßiges Tragen der Klammer).

Die Kostenübernahme für notwendige Behandlungen eines über 18. Jährigen ist grundsätzlich nicht versichert. Die Krankenkassen können im Einzelfall per Gutachten feststellen lassen, ob eine Behandlung unumgänglich ist. Eine Kostenübernahme ist aber dann gesichert, wenn der gesetzlich Versicherte eine entsprechende Zusatzversicherung privat abschließt.

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