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Interkurrente Erkrankung

Werden die Kosten für interkurrente Erkrankungen von den Krankenkassen übernommen?

Interkurrente Erkrankungen sind akute Erkrankungen, wie z.B. eine Blinddarmentzündung oder ein grippaler Infekt, die während einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation auftreten.

Die interkurrente Erkrankung steht nie im Zusammenhang mit der Einweisungsdiagnose. Sie stellt eine eigene Krankheit dar.

Interkurrente Erkrankungen bedürfen zumeist der sofortigen Mitbehandlung. Die Kosten werden von den Krankenkassen in der Regel übernommen.

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