Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung/ Krankenkassen?

Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich aus dem Grundbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen multipliziert mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Höchstbetrag ist maßgeblich für den Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung, dessen Höhe anhand des Höchstbeitrages berechnet wird.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ist der Grundbeitrag bei allen gesetzlichen Krankenkassen mit 15,5 % ab dem 01. Januar 2011 in allen gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch, was zur Folge hat, dass der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse bei 575,43 Euro monatlich liegt.

Somit liegt der Höchstbeitrag für einen Arbeitnehmer, nach Abzug des Arbeitgeberanteils bei 304,43 Euro im Monat (Stand Januar 2011)

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