Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
navigate_before Zurück

Hilfsmittelverzeichnis

Was beinhaltet das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen?

In dem Hilfsmittelverzeichnis sind all die Hilfsmittel aufgeführt, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen. Mit der Erstellung des Hilfsmittelverzeichnisses ist § 139 SGB V umgesetzt worden.

§ 139 SGB V verlangt, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ein systematisches und strukturiertes Verzeichnis erstellt, in welchem die Hilfsmittel aufgelistet sind, die von der Leistungspflicht der Krankenkassen erfasst sind.

Die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis erfolgt auf Antrag des Herstellers. Über die Aufnahme entscheidet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

Suche in Lexikon