Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Härtefall

Was ist ein Härtefall?

Gesetzlich Versicherte haben zu den ärztlichen Leistungen und zu Medikamenten etc. oftmals Zuzahlungen (vgl. § 61 SGB V) zu leisten. Die Zuzahlungen sind innerhalb eines Jahres bis zur Höhe der Belastungsgrenz (vgl. § 62 SGB V) begrenzt.

Ab der Belastungsgrenze ist der Versicherte von einer Zuzahlung befreit.

Im Bezug auf Zahnersatz gelten besondere Belastungsgrenzen, die je nach Härtefall, also nach Ausmaß der Behandlung, des Schadens, der Krankheit und den finanziellen Mitteln des Versicherten zu bemessen sind.

Die Krankenkassen gewähren bei unzumutbaren Belastungen (=Härtefall) besondere Zuschüsse. Diese sind bei der Krankenkasse zu beantragen und werden nach Einzelfallentscheidungen genehmigt.

Der gesetzlich Versicherte hat darüber hinaus die Möglichkeit, Ersatz für Zuzahlungen von einer privaten Zusatzversicherung zu erhalten. Dies aber nur dann, wenn er diese zusätzlich zu seiner gesetzlichen Versicherung auf privater Ebene abgeschlossen hat.

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