Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Was ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)?

Für die Behandlungen/Leistungen der Ärzte fallen Kosten an, die die Ärzte in Rechnung stellen. Die Abrechnung bzw. die Vergütung der Ärzte ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgesetzt.

Unter dem Begriff Vergütung sind Gebühren, Entschädigungen und Auslagen des Arztes zusammengefasst, vgl. § 3 GOÄ.

Die GOÄ stellt die Abrechnungsgrundlage in der privaten Krankenversicherung.

Ein Arzt darf gem. § 1 GOÄ nur die Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige Versorgung erforderlich sind. Auch Leistungen, die darüber hinaus gehen, darf der Arzt in Rechnung stellen, sofern diese auf dem ausdrücklichen Verlangen des Zahlungspflichtigen beruhen,.

In der GOÄ sind die einzelnen Leistungstatbestände in einer Liste dargestellt, aus der sich der jeweilige Preise ablesen lässt.

Für Zahnärzte gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Abrechnungsgrundlage für die private Krankenversicherung. Daneben besteht noch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt zur Berechnung der Vergütung der Vertragsärzte der einheitliche Berechnungsmaßstab (EBM), welcher 2009 in eine Euro-Gebührenordnung umgestellt wurde.

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