Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nach deutschem Steuerrecht zu den Überschusseinkünften gezählt.

Gem. § 21 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einnahmen aus der Vermietung/Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, beweglichem Betriebsvermögen und Rechten.

Bei der Ermittlung des sozialversicherungsrechtlichen Gesamteinkommens werden die Werbungskosten, die im Bezug auf die Vermietung/Verpachtung angefallen sind, abgezogen. Zu den Werbungskosten gehören z.B. Instandhaltungs-, und Instandsetzungskosten, Kosten des Steuerberaters, Kosten für Rechtsberatung, Betriebskosten, Kreditkosten, Versicherungen und Verwaltungskosten, wie Büromateriel und Reisekosten.

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