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Entgeltpunkte

Was sind Entgeltpunkte?

Während seiner Erwerbstätigkeit sammelt jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sogenannte Entgeltpunkte, nach denen die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet wird.

§ 66 SGB VI bietet die gesetzliche Grundlage zur Errechnung der persönlichen Entgeltpunkte. Danach wird monatlich vom Bruttogehalt ein Prozentsatz in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Je nach Höhe des Gehaltes variiert der abzuziehende Beitragssatz. Am Jahresende werden die monatlich abgeführte Beiträge in Entgeltpunkte umgerechnet und mit den Vorjahren addiert.

Jedem Entgeltpunkt wird ein bestimmter Euro-Wert zugeteilt, der je nach demographischer Entwicklung und politischen Entscheidungen jährlich variieren kann. Als Berechnungsgröße des Wertes eines Entgeltpunktes dient das Durchschnittsentgelt aller Versicherten im jeweiligen Kalenderjahr.

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