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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Was sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden nach deutschem Steuerrecht zu den Gewinneinkünften gezählt.

Gem. § 13 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft u.a. die Einnahmen aus Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus, Einkünfte aus der Tierzucht sowie Einkünfte aus der Jagd.

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 670,- € übersteigen. Dies gilt aber nur dann, wenn die Summe der Einkünfte nicht über 30.700,- € hinausgehen, vgl. § 13 Absatz 3 EStG.

Diese Grenzbeträge gelten bei Ledigen. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge.

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