Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Ein- und Zweibettzimmer

Wer bekommt ein Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus?

Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.

Ein Krankenhausaufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer ist dann gesichert, wenn der Versicherte bei seiner Krankenversicherung/ Krankenkasse eine Ergänzungsversicherung abgeschlossen hat, die aber zusätzlich zu dem gesetzlichen Beitrag zu bezahlen ist.

Im Rahmen einer privaten Versicherung ist eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer dann gesichert, wenn ein vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht, also eine Vollversicherung abgeschlossen wurde.

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