Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Beitragsrückerstattung

Wann erfolgt eine Beitragsrückerstattung?

Eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung erfolgt im Rahmen der privaten Krankenkassen dann, wenn der Versicherte für mindestens ein Jahr Beiträge gezahlt, aber in diesem Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat, die bei der Versicherung Kosten verursachen.

Die Beitragsrückerstattung erfolgt dann unabhängig von den erzielten Gewinnen der Versicherung. Die Beitragsrückerstattung hängt allein von den in Anspruch genommenen Leistungen des Versicherten ab. In welcher Form die Beitragsrückerstattung „ausgezahlt“ wird hängt von der jeweiligen Versicherung oder dem Wunsch des Versicherten ab. Möglich sind die einmalige oder monatliche Beitragssenkung oder die Auszahlung.

Konnte die Versicherung Gelder einsparen, weil z.B. die Verwaltungskosten geringer als kalkuliert ausfielen oder Betriebskosten eingespart werden konnten, so handelt es sich um erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen nutzen die Versicherer in der Regel, um Beitragserhöhungen auszusetzen.

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