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Beitragsbonus für Arbeitgeber

Was ist der Beitragsbonus für Arbeitgeber?

Der Beitragsbonus für Arbeitgeber ist in § 431 k SGB III gesetzlich verankert.

§ 431 k SGB III gab bis Ende 2007 dem Arbeitgeber den Anreiz Arbeitslose einzustellen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, da der Arbeitgeber keine Sozialabgaben für diesen Angestellten erbringen muss. Der Arbeitnehmer ist aber verpflichtet seinen Teil der Sozialabgaben abzuführen. Ziel des § 431 k SGB III war es, ältere Personen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aufgrund ihres Alters schwierig ist, für Arbeitnehmer attraktiver zu machen.

Die Befreiung des Arbeitnehmers zur Abgabe des Arbeitnehmeranteils besteht fort für alle bis 2008 eingegangenen Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern.

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